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Voraussetzungen
Grundsätzlich ist der Aufenthalt in einem stationären Hospiz für den Gast kostenfrei. Die Kosten werden zu 95% von den Kranken- und Pflegekassen übernommen, wenn unten genannte Voraussetzungen von einem behandelnden Arzt attestiert und vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt wurden. Für die restlichen 5% der Aufenthaltskosten kommen wir als Träger durch Spenden auf.
Voraussetzung für die Aufnahme in einem stationären Hospiz gemäß § 39a SGB V sind:
- Das Vorliegen einer Krankheit mit fortschreitendem („progredientem“) Verlauf, die zu einer verkürzten Lebenserwartung führt (z.B. Krebs, ALS …),
- eine Heilung dieser Krankheit ist aus medizinischer Sicht ausgeschlossen,
- eine palliativmedizinische/palliativpflegerische Behandlung/Versorgung ist zur Symptomkontrolle notwendig,
- eine Versorgung im ambulanten oder anderweitig stationären Bereich kann nicht ausreichend gewährleistet werden.
Anmeldung
Sie können sich bzw. Ihren Angehörigen telefonisch, per Email oder auch persönlich bei uns anmelden.
Der behandelnde Arzt (Hausarzt, Palliativarzt oder der Arzt im Krankenhaus) erstellt dazu ein ärztliches Gutachten (Hospizbestätigungsbogen) zur Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung. Wir helfen Ihnen dann bei der Beantragung zur Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse.
Sowie ein Platz bei uns frei ist, setzen wir uns bezüglich der Aufnahme mit Ihnen in Verbindung.
Download unserer Dokumente
Aufnahmetag
Am Aufnahmetag des Gastes ist es wünschenswert, wenn der Bevollmächtigte des Gastes zum Vertragsgespräch mit anwesend ist. Wir benötigen viele Informationen, die Ausweise, Vorsorgevollmacht u.a. (siehe Erstinformation für Angehörige) und Sie werden das neue Wohnumfeld Ihres Angehörigen kennenlernen. Sie können das Zimmer des Gastes persönlich und individuell gestalten.
Unsere Sozialpädagogin unterstützt Sie dabei.
Hilfreiche Links
Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V.
Bundesministerium für Justiz:
Broschüre Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Formulare, Muster und Vordrucke / Bausteine Patientenverfügung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Wegweiser Demenz – Pflege-Charta