Leitbild

Im Hospiz „Hand in Hand“ wird der Mensch als Individuum mit seinen körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen gesehen und in seiner letzten Lebensphase würdevoll und kompetent begleitet, behandelt und gepflegt. Die kranken Menschen, die zu uns ins Hospiz kommen, bezeichnen wir als unsere Gäste.

Die 5 Leitsätze der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ bilden die Grundlage für unser Handeln.

Leitsatz 1

„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Familiäre und professionelle Hilfe sowie die ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen dieses Anliegen.“

Der Mensch steht mit all seinen Bedürfnissen, Sorgen und Ängsten im Mittelpunkt unserer pflegerischen Betrachtung. Jeder Mensch hat unter Wahrung seiner Würde und Selbstbestimmung alle Möglichkeiten und Kompetenzen, eigenständige Entscheidungen im Hinblick auf seine ganzheitlich, individuell angelegte Betreuung zu treffen und damit aktiv seine Versorgung mit zu gestalten. Dementsprechend sind alle pflegerischen und medizinischen Maßnahmen dahingehend anzupassen.

Leitsatz 2

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt.“

Wir stellen uns den Leiden unserer Gäste in all ihren körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Dimensionen. Wir möchten ihnen und ihren Familien die Lebensqualität soweit wie möglich durch gute medizinisch-pflegerische Versorgung, durch psychosoziale Unterstützung und spirituelle Begleitung erhalten. Dazu gehört die professionelle palliativ-pflegerische Beratung, Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Leitsatz 3

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung.“

Niemand kann Begleiter für alle vier Dimensionen allein sein. Daher ist Hospizarbeit immer Teamarbeit im multiprofessionellen Netzwerk mit Haupt- und Ehrenamt. Um das zu verwirklichen, arbeiten wir mit vielen unterschiedlichen Menschen gleichberechtigt zusammen und bringen unser Wissen und Können ein. Ebenso wichtig ist uns die Einarbeitung neuer Mitarbeiter entsprechend unseres Qualitätsmanagementhandbuches in einer vierwöchigen Einarbeitungszeit und mit Hilfe eines erfahrenen Mentors.

Leitsatz 4

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden.“

Die fach- und personenbezogene Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter ist uns besonders wichtig, neueste pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis lassen wir in die Pflege und Betreuung unserer Gäste einfließen. Ebenso reflektieren wir unser Handeln durch regelmäßige Fallbesprechungen und Supervisionen.

Leitsatz 5

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass etablierte und anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu seinem Wohl angemessen berücksichtigt werden.“

Wir arbeiten mit der „Landesarbeitsgemeinschaft der Hospize des Landes Brandenburg“ (LAG) zusammen und sehen uns als einen aktiven, kooperativen Partner für alle beteiligten Personen und Institutionen.

Zur Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland